Fast die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag hat Nebeneinkünfte

Von | 20. Oktober 2024

Nebeneinnahmen von Parlamentariern sind zulässig, solange das Mandat im Mittelpunkt steht. Eine Recherche zeigt den Umfang ihrer Einkünfte neben den Diäten. Die meisten Nebenjobs gibt es demnach bei Union und FDP.

Fast die Hälfte der Bundestagsabgeordneten hat einer Recherche zufolge in der laufenden Legislaturperiode Nebeneinnahmen bezogen. Das ergab eine Auswertung der veröffentlichungspflichtigen Angaben auf bundestag.de durch den Spiegel und die Plattform Abgeordnetenwatch.

Am höchsten ist der Anteil der Parlamentarier mit Nebenjob in den Fraktionen von Union und FDP.

63 Prozent der Unionsfraktion verdient zusätzlich

Demnach haben 337 der aktuell 733 Bundestagsmitglieder angegeben, mindestens eine Zahlung erhalten zu haben, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat stehen oder auf Unternehmensbeteiligungen, Spenden oder Reisekostenübernahmen zurückgehen.

In der Unionsfraktion haben 63 Prozent der Mitglieder Nebeneinnahmen angegeben. Bei der FDP 59, der SPD 43, in der BSW-Gruppe 40, in der Linken-Gruppe 36, bei den Grünen 32 und bei der AfD 22 Prozent.

Diäten orientieren sich an Bezügen von Bundesrichtern

Abgeordnete erhalten monatliche Diäten in Höhe von derzeit 11.227,20 Euro. Orientierungsgröße für die Diäten sind die Bezüge von Bundesrichtern. Die Diäten werden versteuert.

Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 5.051,54 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats zum Beispiel für die Miete des Wahlkreisbüros, für Büromaterial und die Unterkunft in Berlin.

Nebenjob sind zulässig – unter bestimmten Bedingungen

Das Abgeordnetengesetz erlaubt explizit Nebentätigkeiten und Einkünfte daraus, solange das Bundestagsmandat „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ steht und Nebenjobs offengelegt werden.

Abgeordnete müssen seit dieser Wahlperiode ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau der Bundestagspräsidentin melden, sobald sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr übersteigen.

Die Angaben der Abgeordneten werden auf den Internetseiten des Bundestages bei den Biografien veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.

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