Lindner hält Cannabis-Gesetz für „verantwortbar“ – Kritik von Haseloff

Von | 25. März 2024

Die teilweise Legalisierung von Cannabis ist nach Ansicht von Finanzminister Lindner „verantwortbar“. Das Gesetz führe nicht ins Chaos, zeigte er sich im Bericht aus Berlin überzeugt. Sachsen-Anhalts Regierungschef Haseloff sieht das anders.

Bundesfinanzminister Christian Lindner steht klar hinter der teilweisen Legalisierung von Cannabis. Er sehe in den beschlossenen Plänen ein verantwortungsvolles Modell, sagte der FDP-Chef im Bericht aus Berlin. Gerade im Hinblick auf die Prävention von Kriminalität und dem Schutz der Gesundheit sei eine kontrollierte Abgabe besser, als Menschen auf den Schwarzmarkt zu verweisen, so Lindner.

Für einen möglichen Stopp des Gesetzes durch den Bundespräsidenten, wie es die Unionsparteien fordern, sieht Lindner keine Argumente. Die Absicht der Legalisierung sei gewesen, Konsumenten nicht auf den Schwarzmarkt und in die Arme von Dealern zu drängen, die dann weitere und gefährlichere Substanzen anbieten würden. Das Vorhaben der Legalisierung sei in diesem Rahmen „verantwortbar“, erklärte der Finanzminister.

Player: video„Wir haben ein verantwortbares Modell gefunden“, Christian Lindner, Bundesfinanzminister, über die Cannabis-Legalisierung

„Wir haben ein verantwortbares Modell gefunden“, Christian Lindner, Bundesfinanzminister, über die Cannabis-Legalisierung

Bericht aus Berlin, 24.03.2024 18:00 Uhr

Nachbesserungen nur im üblichen Rahmen

Auf die Frage, ob die Ampel-Regierung eine mögliche Nachbesserung des Gesetzes in Betracht ziehe, weil die Legalisierung ins Chaos führen könnte, erwiderte Lindner: „Es führt nicht ins Chaos“.

Das Gesetz sei in einer verantwortbaren Art und Weise umgesetzt worden, betonte er erneut. Bei jedem politischen und gesetzgeberischem Vorhaben sei aber wichtig, dass man es überdenken müsse, wenn praktische Erfahrungen zeigten, dass es nicht funktioniere. Dies gelte aber ausdrücklich ganz allgemein und nicht explizit für die Teillegalisierung von Cannabis.

„Recht auf Rausch“ nicht das Ziel der Pläne

Die Warnungen der Landesinnen- und Landesjustizminster bereiteten Lindner zudem keinen Grund zur Sorge, dass der Ampel-Regierung das Vorhaben auf die Füße falle. Er gehe davon aus, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), auch durch das Mitwirken von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), einen guten Vorschlag für das Gesetz gemacht habe. Im Zentrum der Pläne stehe „nicht das Recht auf Rausch“, sondern es gehe darum, den vorherrschenden unbefriedigenden Zustand des Umgangs mit Cannabis zu überwinden.

„Cannabis ist nicht ungefährlich“ betonte Lindner. Millionen Menschen im Land würden aber Cannabis über den Schwarzmarkt konsumieren, ohne dass es eine gesundheitliche Aufklärung oder Kontrolle gebe. Es brauche einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Droge, deshalb könne der Konsum nicht länger in einem Graubereich stattfinden.

Haseloff sieht völlige Überforderung

Ganz anders sieht das der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff. Der CDU-Politiker betonte im Bericht aus Berlin, dass es ein klares Problem mit der Umsetzung des Gesetzes gebe. Keines der Länder könne das Vorhaben pünktlich zum 1. April realisieren. Er sehe eine völlige Überforderung aller begleitenden Unternehmen und Behörden.

„Und demzufolge haben wir das Problem, dass wir sicherlich dieses Thema in den nächsten Monaten noch mal im Bundesrat auf der Tagesordnung haben – einfach, weil uns die Realität dazu zwingt, dieses entsprechende Gesetz noch mal anzufassen“, sagte Haseloff.

Player: videoMinisterpräsident Sachsen-Anhalt, über Wirtschaftsförderung in Deutschland und die Cannabis-Legalisierung

Ministerpräsident Sachsen-Anhalt, über Wirtschaftsförderung in Deutschland und die Cannabis-Legalisierung

Bericht aus Berlin, 24.03.2024 18:00 Uhr

Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung am Freitag passieren lassen. Trotz viel Kritik kam in der Länderkammer keine Mehrheit dafür zustande, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das hätte das vorgesehene Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April zunächst verhindert. Dieses erlaubt den Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum – eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik.

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